Auch der Tierschutz nahm Einfluss auf die Bouviers. In 1987 wurde gemäß Tierschutzgesetz das Kupieren
der Ohren verboten. Am 02.06.1993 wurde erstmals das Tragen unkupierter Ohren von der FCI im Standard Nr.191 festgelegt. Als letzte Maßnahme wurde 1998 gemäss Tierschutzgesetz das Kupieren der Rute verboten.
Ein Ziel des DBC ist es, die Gebrauchshundeeigenschaften des Bouviers zu erhalten und zu fördern. Der DBC führt zu diesem Zweck regelmäßig Arbeitsprüfungen durch (Termine finden Sie unter Veranstaltungen). Das Ausstellungswesen, das bereits die Gründer als wichtige Institution zur Erhaltung des Rassestandards ansahen, hat seit Jahren einen besonderen Stellenwert in der DBC-Zucht eingenommen. Internationale und Nationale Ausstellungen finden Sie in ganz Deutschland (Termine finden Sie unter Veranstaltungen).
Neben der Überprüfung des Rassestandards, der Gebrauchshundetüchtigkeit und der Gesundheit der Zuchttiere, nimmt die Wesensüberwachung die höchste Priorität bei der Erteilung der Zuchterlaubnis ein. Nur ein gesunder, wesensfester Bouvier, mit einer von Natur ausgezeichneten hohen Reizschwelle, wird zur Zucht eingesetzt. Der DBC ist bestrebt, die Ureigenschaften des Bouviers zu erhalten und die Durchsetzung notwendiger Neuerungen sinnvoll miteinander zu verknüpfen.
DÜRFEN WIR UNS VORSTELLEN?