Der Verein
Der DBC – gegründet am 15.07.1977 mit Sitz in Kempen am Niederrhein – ist der Gründerverein für die Rasse Bouvier des Flandres in Deutschland. Er ist Zucht- und Leistungsbuchführend im Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) und angeschlossen an die Fédération Cynologique Internationale (FCI).
Am 30.08.71 wurde der erste Bouvier des Flandres-Wurf ins DSZB eingetragen. Der Wurf fiel im Zwinger von der Stadt Homberg aus der Zuchtverbindung:
Tosca v. Dafzicht X Noup de la Thudinie
Der 1. Züchter für Bouvier des Flandres, Willi Reisloh war Mitbegründer des DBC von 1977 e.V. – 10 Mitglieder kamen damals zusammen und legten die satzungsnotwendigen Bestimmungen für den DBC fest. Heute jedoch sind die Bestimmungen ständigen Änderungen unterlegen, hervorgerufen vom jeweiligen Zeitgeist der Menschen, die das Wohl und Wehe des Clubs bestimmen.
1982 wurde, durch den begründeten Antrag des DBC, der Bouvier – von der FCI seit Urzeit als Arbeits- und Gebrauchshund anerkannt – auch in Deutschland als
8. Gebrauchshunderasse in die Arbeitsgemeinschaft der Zuchtvereine und Gebrauchs-hundeverbände (AZG) aufgenommen.
Auch der Tierschutz nahm Einfluss auf die Bouviers. In 1987 wurde gemäß Tierschutzgesetz das Kupieren der Ohren verboten. Am 02.06.1993 wurde erstmals das Tragen unkupierter Ohren von der FCI im Standard Nr.191 festgelegt. Als letzte Maßnahme wurde 1998 gemäss Tierschutzgesetz auch das Kupieren der Rute verboten.
Ein Ziel des DBC ist es, die Gebrauchshundeeigenschaften des Bouviers zu erhalten und zu fördern. Der DBC führt zu diesem Zweck regelmäßig Arbeitsprüfungen durch (Termine finden Sie hier). Auch das Ausstellungswesen, welches bereits die Gründer des Vereins als wichtige Institution zur Erhaltung des Rassestandards ansahen, hat seit Jahren einen besonderen Stellenwert im DBC eingenommen. Internationale und Nationale Ausstellungen finden in ganz Deutschland statt. (Termine finden Sie hier).
Neben der Überprüfung des Rassestandards, der Gebrauchshundetüchtigkeit und der Gesundheit der Zuchttiere, nimmt die Wesensüberwachung die höchste Priorität bei der Erteilung der Zuchterlaubnis ein. Nur ein gesunder, wesensfester Bouvier, mit einer von Natur ausgezeichneten hohen Reizschwelle, wird zur Zucht eingesetzt. Der DBC ist bestrebt, die Ureigenschaften des Bouviers zu erhalten und die Durchsetzung notwendiger Neuerungen sinnvoll miteinander zu verknüpfen.